Änderungs­abnahmen
Was ist eine Änderungsabnahme?
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung, die wir Ihnen vor Ort ausstellen. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Wann muss Ihr Fahrzeug zur Änderungsabnahme?
Ihr Fahrzeug muss zur Änderungsabnahme, wenn Sie eine Änderung an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung). Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Was müssen Sie zur Änderungsabnahme mitbringen?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Teilegutachten
- ... oder die Genehmigung nach EU-Recht, die ABE, die Bauartgenehmigung bzw. die Herstellerbescheinigung
Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.